BSS – Bundesverband Schimmelpilzsanierung e.V.

BSS-Richtlinie medizinische Bereiche

BSS-Richtlinie Medizinische Bereiche

Der BSS veröffentlicht 2025 das erste Richtlinie zur Begutachtung und Sanierung von Schimmelschäden in medizinischen Bereichen. Diese Richtlinie schließt eine Lücke im Schimmelleitfaden des Umweltbundesamtes (UBA), der medizinische Bereiche bisher nicht berücksichtigte. Ein Expertenkreis des BSS hat die Richtlinie erarbeitet.

Die neue BSS-Richtlinie richtet sich an Sachverständige und Sanierer, die auf Schimmelschäden spezialisiert sind. Sie bietet umfassende Anleitungen für den Umgang mit Schimmel in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen. Der Schimmelleitfaden des UBA und die DGUV 201-028 bleiben weiterhin wichtige Grundlagen, decken jedoch medizinische Bereiche nicht ab.

Die Richtlinie umfasst 40 Seiten und enthält detaillierte Anweisungen zu Sofortmaßnahmen, Umgebungsschutz, Begutachtung, begleitenden Messungen und Kontrollen. Sie unterscheidet zwischen stationären Einrichtungen wie Krankenhäusern und ambulanten Einrichtungen wie Arztpraxen. Zudem bietet sie Praxisbeispiele, Checklisten und ein Glossar.

Die Veröffentlichung der Richtlinie soll sicherstellen, dass Schimmelschäden in sensiblen medizinischen Bereichen fachgerecht und effizient behoben werden.

Bestellung und Preise

Bestellungen sind über die BSS-Geschäftsstelle möglich. 

Die Richtlinie steht als Printversion und als PDF-Datei zur Verfügung. Die Lieferung erfolgt nur per Vorkasse. Bitte senden Sie eine E-Mail mit dem Betreff Richtlinie Medizinische Bereiche. Unsere Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle setzen sich mit Ihnen in Verbindung.

Preise für Mitglieder und (Nicht-Mitglieder)

Druckversion 45 Euro (65 Euro)

PDF-Version  35 Euro (45 Euro)

E-Mail: info@bss-schimmelpilz.de

Lehrgang B Medizinische Bereiche

Der BSS bietet regelmäßig den Lehrgang Schimmelsanierung in Medizinischen Bereichen an. Dieser Lehrgang richtet sich nicht nur an Sanierer und Gutachter, sondern vermittelt auch verantwortlichen Personen in medizinischen Bereichen (Haustechnik, Arbeitsschutzbeauftragte, Hygienebeauftragte) wichtige Erkenntnisse. Diese helfen bei der Beauftragung der richtigen Firmen und der Überprüfung der Arbeiten.

Sind Sie als Sachverständiger oder Sanierer auf Schimmelschäden spezialisiert oder haben Sie regelmäßig damit zu tun? Dann kennen Sie auf jeden Fall den Schimmelleitfaden des Umweltbundesamtes, neben der DGUV 201-028 die wichtigste Grundlage für unsere Arbeit.

Nun kommt eine Anfrage: In meiner Arztpraxis gibt es einen Wasserschaden, im Krankenhaus haben wir Schimmel entdeckt, im Pflegeheim riecht es muffig. Haben Sie im Schimmelleitfaden gelesen, dass dieser für medizinische Bereiche nicht gilt? Was nun?