Schlichtungsstelle
Das Schlichtungsverfahren ist in den letzten Jahren wieder in den Blick der Beteiligten gekommen. Denn ein Sachverständiger kann kostengünstig, zeitnah und einvernehmlich einen bestehenden Konflikt der Betroffenen beilegen. Gerade erfahrene und besonnene Parteien suchen bei einer bautechnischen Auseinandersetzung nach einer geeigneten Methode der Streitbeilegung auf außergerichtlichem Wege. Schlichtungsverfahren können angewendet werden, wenn sich zwei Parteien nicht auf eine vertragliche Regelung einigen können, dies aber wollen oder sogar müssen. Bei der Schlichtung geht es nicht zwingend darum zu beurteilen, welche von beiden Parteien recht hat, sondern darum, eine gemeinsame Lösung zu finden, bei der beide Parteien vergleichen. Der Schlichter ist dazu berufen einen Einigungsvorschlag zu machen. Je nach Ausgestaltung des Schlichtungsverfahrens ist dieser Vorschlag bindend und setzt zwingend die vertragliche Vereinbarung fest. Es besteht auch die Möglichkeit, dass der Schlichter einen unverbindlichen Vorschlag macht, den die Parteien dann annehmen oder verwerfen können. Vergleiche, die bei Schlichtungen getroffen werden, gelten genauso wie die Vereinbarungen vor einer Gütestelle und sind, wie ein Urteil, vollstreckbar.
Sachverständige
Im Folgenden finden Sie Sachverständige, die Sie zur Schlichtung einer bautechnischen Auseinandersetzung kontaktieren können:
PLZ-Gebiet 1: Herr Dr. Trautmann
PLZ-Gebiet 3: Frau Dr. Herrnstadt
PLZ-Gebiet 4: Herr Dr. Lorenz, Herr Dirk Günther
PLZ-Gebiet 5: Herr Stefan Betz
PLZ-Gebiet 6: Herr Dr. Maraun
PLZ-Gebiet 8: Herr Robert Kussauer
PLZ-Gebiet 9: Herr Uwe Münzenberg