BSS – Bundesverband Schimmelpilzsanierung e.V.

Modul B2  – Medizinische Bereiche

Über Modul B2 – Schimmelsanierung in Medizinischen Bereichen

Sind Sie als Sachverständiger oder Sanierer auf Schimmelschäden spezialisiert oder haben Sie regelmäßig damit zu tun? Dann kennen Sie auf jeden Fall den Schimmelleitfaden des Umweltbundesamtes, neben der DGUV 201-028 die wichtigste Grundlage für unsere Arbeit.

Nun kommt eine Anfrage: In meiner Arztpraxis gibt es einen Wasserschaden, im Krankenhaus haben wir Schimmel entdeckt, im Pflegeheim riecht es muffig. Haben Sie im Schimmelleitfaden gelesen, dass dieser für medizinische Bereiche nicht gilt? Was nun?

 

Wichtiger Lückenschluss zum Schimmelleitfaden

Ein Expertenkreis, den der BSS einberufen hat, hat diese Lücke durch eine neue Richtlinie geschlossen. Im Lehrgangsmodul B2 – Medizinische Bereiche erfahren Sie die wichtigsten Aspekte, die Sie bei einer Sanierung in medizinischen Bereichen beachten müssen. Praxisbeispiele zeigen, was man richtig und falsch machen kann.

An wen richtet sich dieser lehrgang?

Dieser Lehrgang richtet sich nicht nur an Sanierer und Gutachter, sondern vermittelt auch verantwortlichen Personen in medizinischen Bereichen (Haustechnik, Arbeitsschutzbeauftragte, Hygienebeauftragte) wichtige Erkenntnisse. Diese helfen bei der Beauftragung der richtigen Firmen und der Überprüfung der Arbeiten.

Hier geht es zu den ausführlichen Lehrgangsinformationen für das Modul B2

Zielsetzung Lehrgangsreihe B

Die Module der Lehrgangsreihe B vertiefen oder ergänzen die grundlegenden Kenntnisse zur Begutachtung oder Sanierung von Schimmelschäden, welche in Lehrgang A vermittelt werden. Die Lehrgangsreihe B wurde für Experten konzipiert, die unterschiedliche Schwerpunkte setzen und/oder ganz bestimmte Themen vertiefen möchten. Es besteht die Möglichkeit einzelne Themen gezielt auszusuchen. Zu jedem Modul kann bei erfolgreich absolvierter Prüfung ein Fachkundenachweis erstellt werden. Teilnehmer, die das B-Zertifikat erwerben möchten, müssen mindestens drei Module erfolgreich absolviert haben. Die Zulassung zu Lehrgang C erfordert die erfolgreiche Teilnahme an Lehrgang A sowie an vier Modulen von Lehrgang B.

Die erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang A ist nicht Voraussetzung für den Besuch der B-Module.

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