BSS – Bundesverband Schimmelpilzsanierung e.V.

Modul B8  – Recht

Über juristische Fallstricke bei Gutachten und Sanierung

Jeder ist schon einmal ins Fettnäpfchen getreten. Manchmal bleibt es unbemerkt, manchmal ist es nur peinlich, doch manchmal wird daraus eine tiefe juristische Fallgrube. Wer mit Gutachten oder Sanierung zu tun hat, sollte die Gefahren kennen und gezielt vermeiden.
 
 

Wichtige Fragestellungen vor dem Auftrag

Alles beginnt mit einem Auftrag, der für Sachverständige und Sanierungsbetriebe einem Werkvertrag entspricht. Ist jedem klar, worauf man sich da einlässt? Weiß jeder, was geschuldet ist und wie man den Leistungserfolg definiert?
 
Obwohl man meint, im Angebot und Auftrag sei alles eindeutig geregelt, kann man sich folgenschwer irren. Es gibt immer Positionen, die nicht klar sind und deren Auslegung strittig bleibt. Einigt man sich nicht, übernehmen Juristen die Auslegung und wir wissen alle, dass Juristen anders ticken als Techniker.
  • Wissen Sie, dass nicht nur Verträge oder schriftliche Absprachen zählen, sondern auch Ihre Werbung eine Rolle spielen kann?
  • Kennen Sie den Unterschied zwischen einem Fachmann und einem Sonderfachmann? Falls ja, wissen Sie, was diese wissen müssen und welche Pflichten sie haben?
  • Wie steht es um die Widerrufsbelehrung? Wann ist sie erforderlich und welche Konsequenzen hat es, wenn sie fehlt?
  • Wann übernimmt der ausführende Sanierer Planungsverantwortung und welche Folgen hat das?
Diese und viele andere juristisch bedeutsame Fragen erklärt ein erfahrener Anwalt im Bereich der Schimmel und Schadstoffsanierung anschaulich. Er gibt Ratschläge zur Vermeidung von Fettnäpfchen und wirtschaftlichen Schäden.
 
 

Hier geht es zu den ausführlichen Lehrgangsinformationen für das Modul B8

Zielsetzung Lehrgangsreihe B

Die Module der Lehrgangsreihe B vertiefen oder ergänzen die grundlegenden Kenntnisse zur Begutachtung oder Sanierung von Schimmelschäden, welche in Lehrgang A vermittelt werden. Die Lehrgangsreihe B wurde für Experten konzipiert, die unterschiedliche Schwerpunkte setzen und/oder ganz bestimmte Themen vertiefen möchten. Es besteht die Möglichkeit einzelne Themen gezielt auszusuchen. Zu jedem Modul kann bei erfolgreich absolvierter Prüfung ein Fachkundenachweis erstellt werden. Teilnehmer, die das B-Zertifikat erwerben möchten, müssen mindestens drei Module erfolgreich absolviert haben. Die Zulassung zu Lehrgang C erfordert die erfolgreiche Teilnahme an Lehrgang A sowie an vier Modulen von Lehrgang B.

Die erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang A ist nicht Voraussetzung für den Besuch der B-Module.

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