BSS – Bundesverband Schimmelpilzsanierung e.V.

Modul B10 – RLT-Anlagen

Voll im Trend: Klimaanlagen

In den letzten Jahren haben wir uns auch in gemäßigten europäischen Breitengraden schnell an die Vorzüge von Raumluft- und Klimaanlagen gewöhnt, sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich. Doch hygienische Verhältnisse sind in diesen Anlagen nicht immer selbstverständlich, wie Berufsgenossenschaften festgestellt haben.

VDI-Richtlinie 6022

Um die Notwendigkeit der Klimaanlagenhygiene zu erfüllen, entstand über viele Jahre die VDI-Richtlinie 6022 „Hygieneanforderungen an raumlufttechnische Anlagen und Geräte“. Nur der VDI oder entsprechende Partnerunternehmen dürfen Zertifikate nach VDI 6022 vergeben, die für Hygienekontrollen und Inspektionen qualifizieren.

Basiswissen Raumluftqualität und Klimaanlagen

Gerade im Bereich Gebäudesanierung lohnt es sich, ein Basiswissen zu haben und sensibilisiert zu sein, da immer mehr Büro- und Wohngebäude mit Klimageräten ausgestattet werden.

Prinzip: Die Anlage darf die Raumluftqualität nicht verschlechtern.

In diesem Lehrgang Modul B10 sprechen wir über:
• Geltungsbereich der VDI 6022
• Schadstoffe in RLTs
• Raumluftfeuchte
• Probenahme

Hier geht es zu den ausführlichen Lehrgangsinformationen für das Modul B10

Zielsetzung Lehrgangsreihe B

Die Module der Lehrgangsreihe B vertiefen oder ergänzen die grundlegenden Kenntnisse zur Begutachtung oder Sanierung von Schimmelschäden, welche in Lehrgang A vermittelt werden. Die Lehrgangsreihe B wurde für Experten konzipiert, die unterschiedliche Schwerpunkte setzen und/oder ganz bestimmte Themen vertiefen möchten. Es besteht die Möglichkeit einzelne Themen gezielt auszusuchen. Zu jedem Modul kann bei erfolgreich absolvierter Prüfung ein Fachkundenachweis erstellt werden. Teilnehmer, die das B-Zertifikat erwerben möchten, müssen mindestens drei Module erfolgreich absolviert haben. Die Zulassung zu Lehrgang C erfordert die erfolgreiche Teilnahme an Lehrgang A sowie an vier Modulen von Lehrgang B.

Die erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang A ist nicht Voraussetzung für den Besuch der B-Module.

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