Informationen und Anmeldung zum Workshop, Begleitprogramm und JHV 2026 – Verbandsinterne Veranstaltung: nur für BSS-Mitglieder
Programm am Freitag, den 08. Mai 2026 in Thurnau
Workshop
• 12.00 bis ca. 15.15 Uhr im Hotel Schloss Thurnau
• Thema: neue Analysemethoden
• Referent: Dr. Wolfgang Lorenz und weitere Referenten
• Tagungsgetränke / Kaffee und ein kleiner Imbiss am Nachmittag sind beim Workshop zum Preis von 55,00€ inklusive.
Begleitprogramm
• 15.45 Uhr Treffpunkt Eingangsbereich Hotel Schloss Thurnau
• 16.00 Uhr Start der gemeinsamen Führung durch das Schloss und das Töpfermuseum in zwei Gruppen
• 19.00 Uhr gemeinsames Abendessen im Schloss Thurnau
Das Begleitprogramm inklusive Führungen und Abendessen bieten wir zum Preis von 55,00€ pro Person an.
Getränke müssen vor Ort selbst bezahlt werden
Programm am Samstag, den 09. Mai 2026 in Thurnau
Jahreshauptversammlung
• Einlass ab 8.30 Uhr
• 9.00 bis ca. 12.30 Uhr im Hotel Schloss Thurnau
• Ablauf siehe Tagesordnungspunkte zum Download
In diesem Jahr steht -wie alle vier Jahre- die turnusmäßige Wahl des Vorstandes sowie des Beirates, der den Vorstand wählt, an.
Die Teilnahme an der Jahreshauptversammlung ist kostenfrei.
Während der JHV werden die Teilnehmer mit Tagungsgetränken / Kaffee, einem kleinen Imbiss am Vormittag sowie belegten Brötchen zum Ende der Veranstaltung versorgt.
Hinweis zum Hotel
Dem BSS e.V. steht bis zum 01.04.2026 ein Zimmerkontingent unter Stichwort „BSS e.V.“ zur Verfügung.
Hotel Schloss Thurnau
Marktplatz 1
95349 Thurnau
Telefon: 09228/9540
E-Mail: info@schloss-thurnau.de
EZ mit Frühstück 95,00€
Direkt am Hotel stehen kostenfreie Parkplätze in ausreichender Anzahl zur Verfügung.
Die während dieser Veranstaltungen durch die BSS e.V.-Beauftragten erstellten Fotos und Bewegt-Bilder werden zur Nutzung durch den BSS e.V. – auch in öffentlichen Medien – zur Verfügung gestellt. Der BSS wird gewissenhaft und verantwortungsbewusst mit dem erstellten Bildmaterial umgehen.
An der Jahreshauptversammlung des BSS e.V. können Mitglieder und Mitarbeiter von Mitgliedsfirmen teilnehmen.
Stimmberechtigt sind persönliche Mitglieder, gesetzliche Vertreter von Mitgliedsfirmen oder deren rechtsgeschäftliche Vertreter unter Vorlage einer Vollmacht.
Sollte man als stimmberechtigtes Mitglied nicht teilnehmen können, besteht die Möglichkeit, durch schriftliche Vollmacht seine Stimme auf eine andere stimmberechtigte Person zu übertragen.
Die Kosten der JHV übernimmt der BSS für seine Mitglieder inkl. anschließender „Wegzehrung“.